ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der INTERESSENSGEMEINSCHAFT KÄRNTEN CARD BETRIEBE Stand 01.10.2019.
1. Geltungsbereich der AGBs, Begriffsbestimmungen:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für alle Kategorien der Kärnten Card und für sonstige Angebote und Leistungen der Interessensgemeinschaft Kärnten Card Betriebe (im Folgenden kurz „IGKC“) gleichermaßen, sofern nicht in einzelnen Bestimmungen abweichenden Regelungen getroffen werden. Ein direkter Vertrag wird nur mit den eigenverantwortlichen, selbständig tätigen, gewerblichen lokalen Anbietern und Leistungserbringern abgeschlossen (im Folgenden kurz „Partnerbetriebe“).
„Inklusivpartner“ sind Partnerbetriebe, die der Kärnten Card Kunde mit aufgeladener Kärnten Card täglich max. 1x gratis besuchen kann.
„Bonuspartner“ sind Partnerbetriebe, die einer Bestpreisgarantie unterliegen; diese müssen den Karteninhabern jeweils dieselben oder bessere Konditionen gewähren als allen anderen Individualkunden.
Für die Ausstellung und Verwendung der Kärnten Card gelten die nachstehenden Bedingungen ausdrücklich als vereinbart:
2. Leistungen, Begriffsbestimmungen:
Mit dem Kauf der Kärnten Card oder der dem Kauf gleichgestellten Aufbuchung eines Kärnten Card Leistungspaketes auf eine bereits bestehende Karte erwirbt der jeweilige Käufer, je nach Kartenkategorie und nach Maßgabe der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Anspruch auf die in der Broschüre dargestellten Leistungen. Hierbei handelt es sich entweder um Inklusivleistungen der jeweiligen Inklusivpartner der Kärnten Card, um Bonusleistungen der Kärnten Card Bonuspartner oder um Leistungen des Verkehrsverbundes Kärnten.
Die Leistungen des Verkehrsverbundes Kärnten sind von der Kärnten Card Saisonkarte ausgenommen. Inklusivleistungen umfassen die durch den Erwerb der Kärnten Card bereits abgegoltene Inanspruchnahme der jeweils angebotenen Leistung. Bonusleistungen umfassen lediglich den Anspruch auf eine Ermäßigung von zumindest 10 % auf das, für die jeweils in Anspruch genommene Leistung zu bezahlende Entgelt. Maßgeblich für den Umfang und die Art der zu beanspruchenden Leistung ist, neben der jeweiligen Kartenkategorie, stets der unverbindliche Inhalt der Kärnten Card Broschüre.
3. Leistungsumfang/Haftung:
Sämtliche Partnerbetriebe der Kärnten Card agieren eigenverantwortlich als selbständige gewerbliche Betriebe. Die Partnerbetriebe sind verpflichtet, den Karteninhabern im Aktionszeitraum zu ihren gewöhnlichen Geschäftszeiten und ihren allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen zeitlich und mengenmäßig ihre als Kärnten Card Leistung gekennzeichneten Leistungen in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Die Leistung eines Inklusivbetriebes kann während des Aktionszeitraumes max. 1-mal pro Tag in Anspruch genommen werden. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie der jeweiligen Detailseite des Ausflugszieles in unseren Webermitteln.
Beschränkungen der Inanspruchnahme von Leistungen der Kärnten Card können sich generell aus den Betriebszeiten einzelner Partnerbetriebe ergeben, welche vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen nicht den gesamten Aktionszeitraum der Kärnten Card abdecken. Die unverbindlich angegebenen Öffnungszeiten in der Kärnten Card Broschüre sowie allfällige Informationen der Partnerbetriebe selbst (z.B. deren Homepage, etc.) sind somit zu beachten.
Die IGKC behält sich vor, die Vereinbarungen mit einzelnen Inklusivpartnern, Bonuspartnern und dem „Verkehrsverbund Kärnten“ aus wichtigen Gründen auch während des Aktionszeitraumes jederzeit zu beenden, ohne dem Karteninhaber für die hiedurch entfallende Möglichkeit der Inanspruchnahme angebotener Leistungen Ersatz leisten zu müssen. Für Leistungen der „Nationalpark Kärnten Card“ gelten darüber hinaus die Bedingungen der „Hohe Tauern – die Nationalpark-Region in Kärnten Tourismus GmbH“.
4. Mautstraßen/Schifffahrtslinien/Bergbahnen:
Anlässlich der Benutzung von Mautstraßen muss jeder Fahrzeuginsasse (Motorrad-, PKW- oder Businsasse) eine gültige Kärnten Card besitzen. Andernfalls wird eine anteilige Straßenmaut verrechnet.
Das Angebot der Schifffahrtslinien bezieht sich auf die Linienfahrt laut Fahrplan, nicht aber auf Sonderveranstaltungen und Sonderleistungen.
Die Kärnten Card ist eine Freizeitkarte und keine Sportkarte. Das Angebot der Bergbahnen bezieht sich daher nicht auf täglich mehrfachen Wiederholungsverkehr zu sportlichen Zwecken (z.B. Paragleiten, Rodeln, Radfahren, etc.).
5. Ausgabevoraussetzungen:
Die Kärnten Card wird von hiezu autorisierten Verkaufs- bzw. Ausgabestellen ausgefertigt. Bereits ausgegebene Kärnten Card Saisonkarten können in hiezu autorisierten Auflade- bzw. Verkaufsstellen sowie über autorisierte Internetportale aufgeladen werden. Bei den Auflade- bzw. Verkaufsstellen handelt es sich jeweils um Erfüllungsgehilfen der IGKC.
Die Nationalpark Kärnten Card wird für die Dauer des Aufenthaltes des Touristen kostenlos von bestimmten Beherbergungsbetrieben ausgegeben und kann nicht käuflich erworben werden.
6. Gültigkeitsvoraussetzungen:
Die Kärnten Card lautet ausschliesslich auf den jeweiligen Inhaber und ist weder übertragbar noch vererblich. Sie ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Die mit der Kärnten Card verbundenen Leistungen kann nur die auf der Karte namentlich angeführte Person innerhalb der Gültigkeitsdauer (im Folgenden kurz „Aktionszeitraum“) der Kärnten Card (Aktionszeitraum) in Anspruch nehmen.
Der Aktionszeitraum wird in der jährlich neu aufgelegten Kärnten Card Broschüre festgelegt. Der Gültigkeitszeitraum jeder einzelnen Kärnten Card richtet sich nach dem jeweils erworbenen Leistungspaket. Dies gilt sowohl für die Winter Kärnten Card als auch die Sommer Kärnten Card.
Eine Kostenrückerstattung für in einem Kalenderjahr ungenutzte oder nur teilweise genutzte Karten und Leistungspakete findet nicht statt.
7. Verwendung:
Zur Inanspruchnahme der mit der Kärnten Card verbundenen Leistungen weist der Karteninhaber dem jeweiligen Partnerbetrieb oder dem Mitglied des Verkehrsverbundes Kärnten seine Kärnten Card vor, der diese auf ihre Gültigkeit prüft. Der Karteninhaber ist verpflichtet, auf berechtigte Nachfrage hin einen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, werden die Leistungen der Kärnten Card entschädigungslos verweigert.
8. Missbrauch:
Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei bloßem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die einzelnen Partnerbetriebe und der Verkehrsverbund Kärnten berechtigt und verpflichtet, die Karte ersatzlos einzubehalten.
Die Weitergabe der Kärnten Card an Dritte ist nicht gestattet und zieht strafrechtliche Folgen nach sich.
9. Preise und Kinderermäßigungen:
Es gelten die jeweils in der Kärnten Card Broschüre bzw. unter www.kaerntencard.at festgesetzten Preise der einzelnen Kartenkategorien und Leistungspakete. Die altersgruppenbezogenen Ermäßigungen richten sich nach Geburtenjahrgängen, die für das jeweilige Kalenderjahr in der Kärnten Card Broschüre angeführt sind.
10. Diebstahl/Verlust:
Bei Diebstahl oder Verlust der Kärnten Card kann der Karteninhaber diesen Vorfall bei jeder Ausgabestelle melden. Die IGKC übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Verlust.
11. Haftungsausschluss der IGKC:
Die IGKC übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für allfällige Schäden, die ein Karteninhaber im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme angebotener Leistungen erleidet. Die ICKG haftet ausschließlich für die technische Abwicklung der Kärnten Card zwischen den Inhabern der Kärnten Card und den Partnerbetrieben. Aus der Ausstellung der Kärnten Card und der damit verbundenen Möglichkeit der Nutzung von Leistungen ist jedenfalls keine Haftung für die ICKG für allfällige Schäden aus der Nutzung der Leistungen abzuleiten. Bei Inanspruchnahme der Leistungen der Kärnten Card kommt ein direkter Vertrag nur zwischen dem Karteninhaber und dem jeweiligen Partnerbetrieb zustande. Eigenverantwortlich, selbständig und haftbar gegenüber dem Karteninhaber sind ausschließlich die jeweiligen Partnerbetriebe, deren Leistungen in Anspruch genommen werden.
12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand:
Auf allfällige Rechtsstreitigkeiten aus der Verwendung bzw. Nutzung der Kärnten Card kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der ICKG.
13. Datenschutzerklärung:
Zum Zweck der Nutzung und Ausstellung der Kärnten Card werden personenbezogene Daten (Name, Vorname, (Titel), Geburtsdatum, Post- und E-Mail Adresse) verarbeitet, wozu Sie uns im Rahmen des Kaufs der Kärnten Card Ihre Einwilligung erteilt haben. Diese personenbezogenen Daten werden von unseren jeweiligen Verkaufsstellen zur zentralen Abwicklung und Verwaltung der Kärnten Card an die IGKC weitergegeben, von dieser zur zentralen Statistikerstellung bzw. Verwaltung verwendet und zwecks Nutzung der mit der Kärnten Card verknüpften Angebote an die zur Leistungserbringung angesprochenen eigenverantwortlichen, selbstständig tätigen gewerblichen Partnerbetriebe übermittelt. Diese Einwilligung kann von Ihnen jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bei Widerruf wird die Kärnten Card gesperrt und entfällt daraus künftig der Leistungsanspruch.
Ihre personenbezogenen Daten werden ohne ihre ausdrückliche Einwilligung nicht zu Werbezwecken an Kärnten Card Kooperationspartner weitergegeben.
Alle personenbezogenen Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Fristen anonymisiert. Ihnen steht als Betroffener das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Interessensgemeinschaft Kärnten Card Betriebe
Trattengasse 32
9500 Villach
Tel.: +43 (0) 4242/90 525
E-Mail: office@kaerntencard.at
Nähere Details entnehmen Sie bitte unserem Datenschutzhinweis auf unserer Homepage
www.kaerntencard.at/datenschutz.pdf.
Stand 01.10.2019
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der INTERESSENSGEMEINSCHAFT KÄRNTEN CARD BETRIEBE Stand 01.10.2019.
1. Geltungsbereich der AGBs, Begriffsbestimmungen:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für alle Kategorien der Kärnten Card und für sonstige Angebote und Leistungen der Interessensgemeinschaft Kärnten Card Betriebe (im Folgenden kurz „IGKC“) gleichermaßen, sofern nicht in einzelnen Bestimmungen abweichenden Regelungen getroffen werden. Ein direkter Vertrag wird nur mit den eigenverantwortlichen, selbständig tätigen, gewerblichen lokalen Anbietern und Leistungserbringern abgeschlossen (im Folgenden kurz „Partnerbetriebe“).
„Inklusivpartner“ sind Partnerbetriebe, die der Kärnten Card Kunde mit aufgeladener Kärnten Card täglich max. 1x gratis besuchen kann.
„Bonuspartner“ sind Partnerbetriebe, die einer Bestpreisgarantie unterliegen; diese müssen den Karteninhabern jeweils dieselben oder bessere Konditionen gewähren als allen anderen Individualkunden.
Für die Ausstellung und Verwendung der Kärnten Card gelten die nachstehenden Bedingungen ausdrücklich als vereinbart:
2. Leistungen, Begriffsbestimmungen:
Mit dem Kauf der Kärnten Card oder der dem Kauf gleichgestellten Aufbuchung eines Kärnten Card Leistungspaketes auf eine bereits bestehende Karte erwirbt der jeweilige Käufer, je nach Kartenkategorie und nach Maßgabe der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Anspruch auf die in der Broschüre dargestellten Leistungen. Hierbei handelt es sich entweder um Inklusivleistungen der jeweiligen Inklusivpartner der Kärnten Card, um Bonusleistungen der Kärnten Card Bonuspartner oder um Leistungen des Verkehrsverbundes Kärnten.
Die Leistungen des Verkehrsverbundes Kärnten sind von der Kärnten Card Saisonkarte ausgenommen. Inklusivleistungen umfassen die durch den Erwerb der Kärnten Card bereits abgegoltene Inanspruchnahme der jeweils angebotenen Leistung. Bonusleistungen umfassen lediglich den Anspruch auf eine Ermäßigung von zumindest 10 % auf das, für die jeweils in Anspruch genommene Leistung zu bezahlende Entgelt. Maßgeblich für den Umfang und die Art der zu beanspruchenden Leistung ist, neben der jeweiligen Kartenkategorie, stets der unverbindliche Inhalt der Kärnten Card Broschüre.
3. Leistungsumfang/Haftung:
Sämtliche Partnerbetriebe der Kärnten Card agieren eigenverantwortlich als selbständige gewerbliche Betriebe. Die Partnerbetriebe sind verpflichtet, den Karteninhabern im Aktionszeitraum zu ihren gewöhnlichen Geschäftszeiten und ihren allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen zeitlich und mengenmäßig ihre als Kärnten Card Leistung gekennzeichneten Leistungen in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Die Leistung eines Inklusivbetriebes kann während des Aktionszeitraumes max. 1-mal pro Tag in Anspruch genommen werden. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie der jeweiligen Detailseite des Ausflugszieles in unseren Webermitteln.
Beschränkungen der Inanspruchnahme von Leistungen der Kärnten Card können sich generell aus den Betriebszeiten einzelner Partnerbetriebe ergeben, welche vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen nicht den gesamten Aktionszeitraum der Kärnten Card abdecken. Die unverbindlich angegebenen Öffnungszeiten in der Kärnten Card Broschüre sowie allfällige Informationen der Partnerbetriebe selbst (z.B. deren Homepage, etc.) sind somit zu beachten.
Die IGKC behält sich vor, die Vereinbarungen mit einzelnen Inklusivpartnern, Bonuspartnern und dem „Verkehrsverbund Kärnten“ aus wichtigen Gründen auch während des Aktionszeitraumes jederzeit zu beenden, ohne dem Karteninhaber für die hiedurch entfallende Möglichkeit der Inanspruchnahme angebotener Leistungen Ersatz leisten zu müssen. Für Leistungen der „Nationalpark Kärnten Card“ gelten darüber hinaus die Bedingungen der „Hohe Tauern – die Nationalpark-Region in Kärnten Tourismus GmbH“.
4. Mautstraßen/Schifffahrtslinien/Bergbahnen:
Anlässlich der Benutzung von Mautstraßen muss jeder Fahrzeuginsasse (Motorrad-, PKW- oder Businsasse) eine gültige Kärnten Card besitzen. Andernfalls wird eine anteilige Straßenmaut verrechnet.
Das Angebot der Schifffahrtslinien bezieht sich auf die Linienfahrt laut Fahrplan, nicht aber auf Sonderveranstaltungen und Sonderleistungen.
Die Kärnten Card ist eine Freizeitkarte und keine Sportkarte. Das Angebot der Bergbahnen bezieht sich daher nicht auf täglich mehrfachen Wiederholungsverkehr zu sportlichen Zwecken (z.B. Paragleiten, Rodeln, Radfahren, etc.).
5. Ausgabevoraussetzungen:
Die Kärnten Card wird von hiezu autorisierten Verkaufs- bzw. Ausgabestellen ausgefertigt. Bereits ausgegebene Kärnten Card Saisonkarten können in hiezu autorisierten Auflade- bzw. Verkaufsstellen sowie über autorisierte Internetportale aufgeladen werden. Bei den Auflade- bzw. Verkaufsstellen handelt es sich jeweils um Erfüllungsgehilfen der IGKC.
Die Nationalpark Kärnten Card wird für die Dauer des Aufenthaltes des Touristen kostenlos von bestimmten Beherbergungsbetrieben ausgegeben und kann nicht käuflich erworben werden.
6. Gültigkeitsvoraussetzungen:
Die Kärnten Card lautet ausschliesslich auf den jeweiligen Inhaber und ist weder übertragbar noch vererblich. Sie ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Die mit der Kärnten Card verbundenen Leistungen kann nur die auf der Karte namentlich angeführte Person innerhalb der Gültigkeitsdauer (im Folgenden kurz „Aktionszeitraum“) der Kärnten Card (Aktionszeitraum) in Anspruch nehmen.
Der Aktionszeitraum wird in der jährlich neu aufgelegten Kärnten Card Broschüre festgelegt. Der Gültigkeitszeitraum jeder einzelnen Kärnten Card richtet sich nach dem jeweils erworbenen Leistungspaket. Dies gilt sowohl für die Winter Kärnten Card als auch die Sommer Kärnten Card.
Eine Kostenrückerstattung für in einem Kalenderjahr ungenutzte oder nur teilweise genutzte Karten und Leistungspakete findet nicht statt.
7. Verwendung:
Zur Inanspruchnahme der mit der Kärnten Card verbundenen Leistungen weist der Karteninhaber dem jeweiligen Partnerbetrieb oder dem Mitglied des Verkehrsverbundes Kärnten seine Kärnten Card vor, der diese auf ihre Gültigkeit prüft. Der Karteninhaber ist verpflichtet, auf berechtigte Nachfrage hin einen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, werden die Leistungen der Kärnten Card entschädigungslos verweigert.
8. Missbrauch:
Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei bloßem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die einzelnen Partnerbetriebe und der Verkehrsverbund Kärnten berechtigt und verpflichtet, die Karte ersatzlos einzubehalten.
Die Weitergabe der Kärnten Card an Dritte ist nicht gestattet und zieht strafrechtliche Folgen nach sich.
9. Preise und Kinderermäßigungen:
Es gelten die jeweils in der Kärnten Card Broschüre bzw. unter www.kaerntencard.at festgesetzten Preise der einzelnen Kartenkategorien und Leistungspakete. Die altersgruppenbezogenen Ermäßigungen richten sich nach Geburtenjahrgängen, die für das jeweilige Kalenderjahr in der Kärnten Card Broschüre angeführt sind.
10. Diebstahl/Verlust:
Bei Diebstahl oder Verlust der Kärnten Card kann der Karteninhaber diesen Vorfall bei jeder Ausgabestelle melden. Die IGKC übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Verlust.
11. Haftungsausschluss der IGKC:
Die IGKC übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für allfällige Schäden, die ein Karteninhaber im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme angebotener Leistungen erleidet. Die ICKG haftet ausschließlich für die technische Abwicklung der Kärnten Card zwischen den Inhabern der Kärnten Card und den Partnerbetrieben. Aus der Ausstellung der Kärnten Card und der damit verbundenen Möglichkeit der Nutzung von Leistungen ist jedenfalls keine Haftung für die ICKG für allfällige Schäden aus der Nutzung der Leistungen abzuleiten. Bei Inanspruchnahme der Leistungen der Kärnten Card kommt ein direkter Vertrag nur zwischen dem Karteninhaber und dem jeweiligen Partnerbetrieb zustande. Eigenverantwortlich, selbständig und haftbar gegenüber dem Karteninhaber sind ausschließlich die jeweiligen Partnerbetriebe, deren Leistungen in Anspruch genommen werden.
12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand:
Auf allfällige Rechtsstreitigkeiten aus der Verwendung bzw. Nutzung der Kärnten Card kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der ICKG.
13. Datenschutzerklärung:
Zum Zweck der Nutzung und Ausstellung der Kärnten Card werden personenbezogene Daten (Name, Vorname, (Titel), Geburtsdatum, Post- und E-Mail Adresse) verarbeitet, wozu Sie uns im Rahmen des Kaufs der Kärnten Card Ihre Einwilligung erteilt haben. Diese personenbezogenen Daten werden von unseren jeweiligen Verkaufsstellen zur zentralen Abwicklung und Verwaltung der Kärnten Card an die IGKC weitergegeben, von dieser zur zentralen Statistikerstellung bzw. Verwaltung verwendet und zwecks Nutzung der mit der Kärnten Card verknüpften Angebote an die zur Leistungserbringung angesprochenen eigenverantwortlichen, selbstständig tätigen gewerblichen Partnerbetriebe übermittelt. Diese Einwilligung kann von Ihnen jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bei Widerruf wird die Kärnten Card gesperrt und entfällt daraus künftig der Leistungsanspruch.
Ihre personenbezogenen Daten werden ohne ihre ausdrückliche Einwilligung nicht zu Werbezwecken an Kärnten Card Kooperationspartner weitergegeben.
Alle personenbezogenen Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Fristen anonymisiert. Ihnen steht als Betroffener das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Interessensgemeinschaft Kärnten Card Betriebe
Trattengasse 32
9500 Villach
Tel.: +43 (0) 4242/90 525
E-Mail: office@kaerntencard.at
Nähere Details entnehmen Sie bitte unserem Datenschutzhinweis auf unserer Homepage
www.kaerntencard.at/datenschutz.pdf.
Stand 01.10.2019